Rechtsschutzversicherung
Nicht selten landet ein Streitfall vor Gericht – Tendenz zunehmend. Doch nicht nur wer seine Interessen vor Gericht vertreten möchte ist froh wenn seine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, auch wer einen rechtlichen Rat vom Anwalt haben möchte zahlt bei einer entsprechenden Versicherung nicht dafür. Eine Situation, in der rechtlicher Rat von Nöten ist, kann schneller eintreten als es einem lieb ist. Die (ungerechtfertigte) Kündigung des Arbeitsplatzes, ein mit unlauteren Methoden zustande gekommener Kaufvertrag oder die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall – schnell können Streitigkeiten vor Gericht gehen. Und Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten in die Höhe schnellen.

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch alle gewünschten Bestandteile wie das Vertragsrecht mit eingeschlossen sind. Innerhalb der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Versicherungsangebote: Die Privat-Rechtsschutz, die Verkehrs-Rechtsschutz, die Miet-Rechtsschutz, die Berufsrechtsschutz. Wer verschiedene bzw. alle Bereiche mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken möchte, der sollte sich von vornherein für ein meist günstigeres Paket entscheiden. Wobei auch zu beachten ist, dass man sich nicht doppelt versichert. So ist die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung oftmals als Zusatzoption in der Kfz Versicherung mit aufgeführt.
In der Rechtsschutzversicherung mitversichert sind auch die im Haushalt lebenden Familienkinder, also der Partner (auch unverheiratete Lebensgemeinschaften) und die minderjährigen Kinder, auch die des Lebenspartners. Sofern die Kinder ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, sind diese bis zum 27. Lebensjahr mitversichert.
Bei der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung sind einige Details zu beachten. So werden Kosten nur in maximaler Höhe der Gebührenordnung für Rechtsanwälte übernommen und nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartefrist bis zu 3 Monaten, ehe Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Eine Rechtsschutzversicherung ist jedoch kein Freibrief dafür, dass man willkürlich vor Gericht gehen kann, wenn man meint im Recht zu sein. An erster Stelle steht die Prüfung des Vorhabens durch die Rechtsschutzversicherung, im Hinblick auf Erfolgsaussichten. In diesem ersten Schritt prüft ein Anwalt die Unterlagen um festzustellen, ob eine Rechtsgrundlage besteht. Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten als ersten Schritt in aller Regel eine telefonische Anwaltshotline an, die aufkommende rechtliche Fragen – telefonisch oder per Email – beantwortet.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Versicherung der Kosten aus der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten – also für die Rechtsberatung, die Rechtsverteidigung und die Rechtsverfolgung. Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreits versichert. Entsprechend den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer haben die Versicherer verschiedene Rechtsarten wie beispielsweise das Strafrecht, das Beratungsrecht, das Schadensersatzrecht, das Familien- und Erbrecht zusammengefasst und bieten diese Rechtsfälle verschiedener Lebensbereiche in einem Paket zusammen.