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Private Unfallversicherung

Was ist die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ist das Pendant zur gesetzlichen Unfallversicherung – während bei der letzteren das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz (oder auf dem Weg dorthin) versichert wird, fokussiert sich die private Unfallversicherung auf Unfälle im privaten Bereich. Dazu gehören der Haushalt ebenso wie die Freizeit, beispielsweise sportliche Aktivitäten. Versichert werden nicht die kleinen Unfälle, sondern solche, die langfristige Folgen mit sich ziehen: eine langfristige Krankschreibung / Berufsunfähigkeit, eine Behinderung.

 


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Etwa fünf Millionen Deutsche erleiden pro Jahr einen Unfall, in der Freizeit oder zu Hause – mit unterschiedlichen Folgen. Diese sind nicht vorhersehbar, und wenn der Unfall schwerwiegende Folgen mit sich zieht, so stellt dies für den Betroffenen nicht nur eine körperliche und emotionale Belastung dar, sondern zumeist auch eine finanzielle. Ist das Unfallopfer für eine längere Zeit krankgeschrieben, so hat er mit finanziellen Einbußen zu rechnen. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach 6wöchiger Krankschreibung, und das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Krankengeld nach 78 Wochen. Doch bereits das Krankengeld ist mit finanziellen Einbußen verbunden, da dieses niedriger ausfällt als das Gehalt. Doch nicht nur die faktischen Einkommensbußen können die Familienkasse belasten – gerade bei einer Behinderung als Folge des Unfalls sind ggf. Umbauten in der Wohnung, am Haus oder im Fahrzeug nötig, der Alltag und das Lebensumfeld müssen neu eingerichtet werden.

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Gerade für Nichterwerbstätige wie beispielsweise Hausfrauen macht die private Unfallversicherung Sinn. Nicht nur, weil gerade im Haushalt die meisten Unfälle im privaten Bereich geschehen. Der/die Berufstätige ist am Arbeitsplatz und in der Regel auch auf dem Weg dorthin durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese ist eine Zwangsversicherung, für die der Arbeitgeber monatlich Beiträge zahlt. Ob der Berufstätige eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl ist, muss im individuellen Fall entschieden werden. Experten empfehlen in der Regel das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, welche eine private Unfallversicherung überflüssig macht.

Die Definition von Unfall

Die Grundlage dafür, dass ein Versicherte Leistungen von der privaten Unfallversicherung erhält, ist das Vorliegen eines Unfalls nach Definition der Versicherungswirtschaft. Erst wenn folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sind, wird von einem Unfall gesprochen und die private Unfallversicherung kann in Anspruch genommen werden:

  1. Plötzlichkeit: Der Unfall muss sich unerwartet und unvorhersehbar ereignet haben, dem Betroffenen war es nicht möglich, dem Ereignis zu entweichen / entrinnen.
  2. Von außen auf den Körper einwirkend: Der Vorgang des Unfalls hat mechanische, elektrische, chemische Ursachen bzw. beruht auf körperlicher Gewalt.
  3. Unfreiwilligkeit: Der Betroffene brachte sich nicht selbst in die Situation, die zu dem Unfall führte. Ausnahmen sind Hilfeleistungen (z.B. Ersthilfe bei einem anderen Unfall) oder die Notwehr.
  4. Ereignis: ein menschliches Handeln oder ein Naturereignis sind die Ausgangslage für den Unfall.
  5. Gesundheitsschädigung: Der Betroffene muss von dem Unfall körperliche Schäden davon getragen haben.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ist maßgebend für die Höhe dieser Leistung, die entweder in Form einer Einmalzahlung geleistet wird, oder auch als eine monatliche Invaliditätsrente. Doch nicht nur die vereinbarte Versicherungssumme ist relevant für die Höhe dieser Leistung, auch der Ausmaß der erlittenen Langzeitschäden. Hier gibt es für den Verlust von Gliedmaßen oder Sinnesorganen fest definierte Sätze, die an den Versicherten ausgezahlt werden. Hat das Unfallopfer beispielsweise den Verlust seines Augenlichtes zu beklagen erhält er 100% der vereinbarten Versicherungssumme. Ist nur ein Auge von Blindheit betroffen, erhält er 50%. Nebst der Invaliditätsrente leistet die private Unfallversicherung noch weitere Leistungen, wie beispielsweise die Übergangsentschädigung, die Kurkostenbeihilfe, oder auch das Krankentagegeld bzw. Krankenhaustagegeld.

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