Gesetzl. Krankenversicherung
GKV - Gesetzliche KrankenVersicherung
Jeder Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert – zumindest wenn sein jährliches Bruttoeinkommen unter 48.600 Euro liegt. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden – wie auch alle anderen Beiträge zur Sozialversicherung – direkt vom Arbeitgeber einbehalten und von diesem an die Krankenkasse des Arbeitnehmers abgeführt. Das System der GKV wurde in Deutschland in den letzten Jahren reformiert – Stichwort Gesundheitsfond – und auch immer wieder diskutiert. Denn längst ist das Herzstück des Sozialstaates Deutschland kein Vorzeigeobjekt mehr. Das Zwei-Klassen-System ist auch bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Realität geworden. Wenn auch nicht in dem Ausmaße, wie es in anderen Ländern wie beispielsweise den USA der Fall ist. So hat die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zwar eine lange Tradition und Geschichte, als Modellbeispiele für ein gut funktionierendes System werden heute jedoch eher die skandinavischen Länder wie beispielsweise Schweden herangezogen.

Die von den Versicherten zu zahlenden Beiträge sind ebenso gesetzlich vorgeschrieben wie von den Krankenkassen zu erbringenden Leistungen. Bei beidem haben die Kassen jedoch die Möglichkeit, etwas oben drauf zu setzen. So können sie Aufschläge zu den Beiträgen von ihren Versicherten verlangen, wenn ihnen das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausreicht. Und sie können ihren Leistungskatalog und ihren Service erweitern, um neue Kunden zu gewinnen und die bestehenden Kunden an sich zu binden.
Gerade weil sich die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Leistungsangebot unterscheiden, kann das Vergleichen Sinn machen. Insbesondere dann, wenn sich der Versicherte für homöopathische Behandlungen interessiert, oder wenn er eine Krankenkasse sucht, die beispielsweise Gesundheitskurse oder die Beiträge für das Fitnesscenter übernimmt. Gerade wer aktiv in der eigenen Gesundheitsvorsorge ist, kann von den verschiedensten Bonusprogrammen profitieren. Vorsorgeuntersuchen und die Teilnahme an Gesundheitskursen werden von den gesetzlichen Krankenkassen gerne gesehen. Denn wird der Versicherte krank, wird es richtig teuer für die Krankenkasse.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung, und die gesetzlichen Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ihrer Pflichtversicherten ein, nebst den Beiträgen für die Krankenversicherung auch die der Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Kommt der Arbeitgeber mit dem Abführen der Beiträge in Verzug, so übernimmt die Krankenkasse auch die Rolle des Inkasso, und fordert die säumigen Beiträge vom Schuldner ein. Dabei sollte der Arbeitgeber auch bei finanziellen Schwierigkeiten sehr darauf achten, dass hier kein Rückstand entsteht. Nicht nur der Versicherungsschutz der Arbeitnehmer steht dabei auf dem Spiel, auch verstehen die Behörden bei Versäumnissen dieser Art keinen Spaß.