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Posts Tagged ‘Sozialversicherung’

Arbeitslosenversicherung

Posted: 6. März 2010
Als Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland ist die Arbeitslosenversicherung eine Zwangsversicherung: Wer in der Sozialversicherung pflichtversichert ist, muss automatisch auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entrichten. Wie auch die anderen Beiträge für die Sozialversicherung (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung) werden auch die für die Arbeitslosenversicherung von den Krankenkassen eingezogen. Und auch hier muss der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernehmen und direkt abführen. So zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber derzeit jeweils 1,4% (Stand: Jan 2010). Doch dieser Beitragssatz ist nicht langfristig festgeschrieben – er variiert entsprechend der Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit. Sind deren Ausgaben hoch (hohe Arbeitslosigkeit, Kurzarbeitergeld etc.), so können die Beiträge angepasst werden. Es ist in der Vergangenheit aber auch vorgekommen, dass die Beiträge aufgrund der positiven Finanzlage der Arbeitsagentur reduziert wurden.

Nebst den Finanzämtern gehören die Arbeitsagenturen zu den Behörden, die einem Ministerium unterstellt sind und flächendeckend bundesweit zu finden sind. Der Hauptsitz der Bundesagentur für Arbeit findet sich in Nürnberg. Darüber hinaus sind in den Bundesländern Regionaldirektionen zu finden. Während einige Services wie die Betriebsnummernstelle (nur für Arbeitgeber relevant) oder die ZAV (zentrale Auslands- und Fachvermittlung) an nur einem Standort in Deutschland ansässig sind, gibt es ein bundesweites Netz von Arbeitsagenturen, die ihre versicherten Mitglieder (Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer / Arbeitslose) betreuen.

Hier liegt auch der primäre Aufgabenbereich der Agentur für Arbeit und der Arbeitslosenversicherung: Bei der Vermittlung von Arbeit, und dem gewähren von finanziellen Leistungen im Falle einer Arbeitslosigkeit. Das Ziel stets vor Augen, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Fördern und Fordern, der Leitspruch der Arbeitsagentur, hat die Beendigung der Arbeitslosigkeit zum Ziel. Dazu gehört das gewähren von finanziellen Leistungen verschiedenster Art, wie die Übernahme von Bewerbungskosten, die Förderung durch Weiterbildung / Qualifizierung, und das Unterstützen der Existenzgründung (Gründungszuschuss). Die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitssuchenden sowie die Vermittlung von Stellen, das Zusammenführen von beiden Parteien gehört eindeutig zu den wichtigsten Aufgaben der Arbeitsagenturen. Aber auch die Berufsberatung, die Integration von Schwerbehinderten und Berufsrückkehrern, die Umschulung fällt in den Aufgabenbereich der Arbeitsagentur. So betreibt die Bundesagentur für Arbeit auch die größte Jobbörse in Deutschland. Nicht zuletzt, weil das Veröffentlichen und die Vermittlung von Arbeitskräften eine kostenlose Dienstleistung für Arbeitgeber darstellt – welche ja auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichten.

Grundlagen der Sozialversicherung

Posted: 6. März 2010
Die Sozialversicherung ist Dreh- und Angelpunkt unseres Sozialstaates. Sie besteht aus fünf Eckpfeilern: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung. Verankert sind die Rechte und Pflichten, die Ansprüche und Leistungen im Sozialgesetzbuch (SGB). Dieses gliedert sich in insgesamt zwölf Bereiche:
  • SGB I: Allgemeiner Teil
  • SGB II: Ausbildungsförderung
  • SGB III: Arbeitsförderung
  • SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
  • SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
  • SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII: Sozialhilfe
Die Sozialversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip: die von den pflichtversicherten Mitgliedern abzuführende Beiträge orientieren sich nach dem Einkommen, und nach weiteren individuellen Kriterien wie Alter oder Geschlecht. Der Bezug bestimmter Leistungen ist unabhängig von der Höhe der einbezahlten Beiträge (z.B. Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Krankenversicherung), einige Leistungen jedoch stehen im direkten Zusammenhang mit der Dauer und Höhe der geleisteten Einzahlungen (Arbeitslosengeld I, Altersrente).

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetz ein pflichtversichertes Mitglied in der Sozialversicherung. Die zu entrichtenden Beiträge für Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung werden vom Gehalt einbehalten und an den zuständigen Träger, der Krankenkasse des Arbeitnehmers, abgeführt. Wobei der Arbeitnehmer für die eine Hälfte der Beiträge aufkommen muss, der Arbeitgeber für die andere. Die Höhe der Beiträge orientieren sich am Einkommen des Arbeitnehmers, wobei es gesetzliche Höchstgrenzen gibt – die sich im Laufe der letzten Jahre immer weiter nach oben verschoben hat.

Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind Träger der Sozialversicherung. Sie kümmern sich um das Einziehen der Beiträge ebenso wie um die Erbringung der Leistungen und sind unter Selbstverwaltung gestellt. Zu ihnen gehören nicht nur die gesetzlichen Krankenkasse, sondern beispielsweise auch die Bundesagentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaften.

Die Finanzierung der Sozialversicherung, ein Umlageverfahren, ist in Schieflage geraten. Aufgrund zunehmenden Alters der deutschen Bevölkerung, steigender Arbeitslosigkeit und geringerer.

Krankenversicherung

Während Pflichtversicherte in der Sozialversicherung bei Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Wahl haben, bei welchem Anbieter sie sich versichern - es gibt nur einen staatlichen - verhält sich dies bei der Krankenversicherung anders. Hier stehen zahlreiche Krankenkassen zur Verfügung, zwischen denen der Versicherte wählen kann. Seit Einführung der Möglichkeit, dass Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben können, ist diese Wahloption auch zunehmend interessant geworden. So hat der Versicherte die Möglichkeit, sich bewusst nach Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag zu entscheiden und somit die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung möglichst niedrig zu halten.

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