Als Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland ist die Arbeitslosenversicherung eine Zwangsversicherung: Wer in der Sozialversicherung pflichtversichert ist, muss automatisch auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entrichten. Wie auch die anderen Beiträge für die Sozialversicherung (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung) werden auch die für die Arbeitslosenversicherung von den Krankenkassen eingezogen. Und auch hier muss der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernehmen und direkt abführen. So zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber derzeit jeweils 1,4% (Stand: Jan 2010). Doch dieser Beitragssatz ist nicht langfristig festgeschrieben – er variiert entsprechend der Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit. Sind deren Ausgaben hoch (hohe Arbeitslosigkeit, Kurzarbeitergeld etc.), so können die Beiträge angepasst werden. Es ist in der Vergangenheit aber auch vorgekommen, dass die Beiträge aufgrund der positiven Finanzlage der Arbeitsagentur reduziert wurden.
Nebst den Finanzämtern gehören die Arbeitsagenturen zu den Behörden, die einem Ministerium unterstellt sind und flächendeckend bundesweit zu finden sind. Der Hauptsitz der Bundesagentur für Arbeit findet sich in Nürnberg. Darüber hinaus sind in den Bundesländern Regionaldirektionen zu finden. Während einige Services wie die Betriebsnummernstelle (nur für Arbeitgeber relevant) oder die ZAV (zentrale Auslands- und Fachvermittlung) an nur einem Standort in Deutschland ansässig sind, gibt es ein bundesweites Netz von Arbeitsagenturen, die ihre versicherten Mitglieder (Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer / Arbeitslose) betreuen.
Hier liegt auch der primäre Aufgabenbereich der Agentur für Arbeit und der Arbeitslosenversicherung: Bei der Vermittlung von Arbeit, und dem gewähren von finanziellen Leistungen im Falle einer Arbeitslosigkeit. Das Ziel stets vor Augen, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Fördern und Fordern, der Leitspruch der Arbeitsagentur, hat die Beendigung der Arbeitslosigkeit zum Ziel. Dazu gehört das gewähren von finanziellen Leistungen verschiedenster Art, wie die Übernahme von Bewerbungskosten, die Förderung durch Weiterbildung / Qualifizierung, und das Unterstützen der Existenzgründung (Gründungszuschuss). Die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitssuchenden sowie die Vermittlung von Stellen, das Zusammenführen von beiden Parteien gehört eindeutig zu den wichtigsten Aufgaben der Arbeitsagenturen. Aber auch die Berufsberatung, die Integration von Schwerbehinderten und Berufsrückkehrern, die Umschulung fällt in den Aufgabenbereich der Arbeitsagentur. So betreibt die Bundesagentur für Arbeit auch die größte Jobbörse in Deutschland. Nicht zuletzt, weil das Veröffentlichen und die Vermittlung von Arbeitskräften eine kostenlose Dienstleistung für Arbeitgeber darstellt – welche ja auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichten.
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Arbeitslosenversicherung
Posted: 6. März 2010Versicherungen – Finanzen – Energie – Tarifrechner
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