Nebst den Finanzämtern gehören die Arbeitsagenturen zu den Behörden, die einem Ministerium unterstellt sind und flächendeckend bundesweit zu finden sind. Der Hauptsitz der Bundesagentur für Arbeit findet sich in Nürnberg. Darüber hinaus sind in den Bundesländern Regionaldirektionen zu finden. Während einige Services wie die Betriebsnummernstelle (nur für Arbeitgeber relevant) oder die ZAV (zentrale Auslands- und Fachvermittlung) an nur einem Standort in Deutschland ansässig sind, gibt es ein bundesweites Netz von Arbeitsagenturen, die ihre versicherten Mitglieder (Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer / Arbeitslose) betreuen.
Hier liegt auch der primäre Aufgabenbereich der Agentur für Arbeit und der Arbeitslosenversicherung: Bei der Vermittlung von Arbeit, und dem gewähren von finanziellen Leistungen im Falle einer Arbeitslosigkeit. Das Ziel stets vor Augen, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Fördern und Fordern, der Leitspruch der Arbeitsagentur, hat die Beendigung der Arbeitslosigkeit zum Ziel. Dazu gehört das gewähren von finanziellen Leistungen verschiedenster Art, wie die Übernahme von Bewerbungskosten, die Förderung durch Weiterbildung / Qualifizierung, und das Unterstützen der Existenzgründung (Gründungszuschuss). Die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitssuchenden sowie die Vermittlung von Stellen, das Zusammenführen von beiden Parteien gehört eindeutig zu den wichtigsten Aufgaben der Arbeitsagenturen. Aber auch die Berufsberatung, die Integration von Schwerbehinderten und Berufsrückkehrern, die Umschulung fällt in den Aufgabenbereich der Arbeitsagentur. So betreibt die Bundesagentur für Arbeit auch die größte Jobbörse in Deutschland. Nicht zuletzt, weil das Veröffentlichen und die Vermittlung von Arbeitskräften eine kostenlose Dienstleistung für Arbeitgeber darstellt – welche ja auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichten.
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